So darf man es nicht machen ! Das geht anders.
also dieses Fahrzeug ist wieder ein Klassiker gewesen, genau so darf es nicht sein.
Es gibt auch hier im Wohnmobil – Umbau elektrischer Art ganz klare Empfehlungen und auch Vorschriften. Den auch der Gesetzgeber wird sich nach der VDE Richtlinien halten wenn er sich ein Urteil bilden muss. So sollte doch jeden Umbauer diese Norm bekannt sein.
Unterstehend nur wenige Beispiele auch dieser neuen VDE – Vorlage.
Die neue DIN VDE 0100-721 „Caravan“
hier nur wenige Beispiele !
Zulässiger Querschnitt der Verlängerungsleitung
Für die Stromversorgung des Caravans ist von nun an mindestens eine Verlängerungsleitung aus schwerer Gummischlauchleitung H07RN-F mit 2,5 mm2 erforderlich. Kleinere Querschnitte sind nicht mehr zulässig!
Allerdings muss jeder Caravan direkt nach der Einspeisung einen RCD ≤ 30 mA besitzen. Alle Stromkreise des Caravans müssen über RCD geschützt sein.
Die Leitungsanlage innerhalb des Caravans muss mit mehrdrähtigen oder feindrähtigen Leitungen ausgeführt sein. Die Verwendung von NYM-Leitung und ähnlichen Typen ist nicht möglich. Zusätzlich müssen die Leitungen mindestens flammwidrig sein. Es ist für alle Leitungen des Caravans ein Mindestquerschnitt von 1,5 mm² zu wählen.
Unserer Meinung nach ist es zwingend nötig das dieses auch genau so beherzigt wird. Wenn man an einer Wohnmobilelektrik arbeitet.